Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden.

Nach Abschluss des Kurses soll er

  • sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein
  • Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden
  • Unfallsituationen beherrschen
  • Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Landdurchführen können
  • Erste-Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können
  • den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen
  • die Rettungskette kennen und einleiten können

VORAUSSETZUNGEN:

Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

ERFORDERLICHE AUSBILDUNGSSTUFE:

CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.

ANZAHL DER PFLICHTTAUCHGÄNGE (TAUCHERFAHRUNG):

30

INHALTE:

4 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 6 praktische Übungen, nur zum Teil Tauchgänge.