SK TAUCHSICHERHEIT UND RETTUNG
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der vorbeugenden Unfallvermeidung und den bei einem Tauchunfall zu ergreifenden Maßnahmen vertraut gemacht werden.
Nach Abschluss des Kurses soll er
- sich der besonderen Bedeutung einer vorbeugenden Unfallvermeidung bewusst sein
- Tauchgänge so durchführen können, dass Situationen, die zu Problemen oder gar Unfällen bei sich selbst oder bei Mittauchern führen könnten, soweit möglich bereits im Ansatz vermieden werden
- Unfallsituationen beherrschen
- Rettungs-, Berge- und Transporttechniken im Wasser und an Landdurchführen können
- Erste-Hilfe- und Reanimationstechniken anwenden können
- den effizienten Rettungs- und Signalmitteleinsatz kennen
- die Rettungskette kennen und einleiten können
VORAUSSETZUNGEN:
Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien der SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
ERFORDERLICHE AUSBILDUNGSSTUFE:
CMAS*, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der S.U.B.-Äquivalenzliste.
ANZAHL DER PFLICHTTAUCHGÄNGE (TAUCHERFAHRUNG):
30
INHALTE:
4 Unterrichtseinheiten Tauchtheorie, 6 praktische Übungen, nur zum Teil Tauchgänge.