GRUNDTAUCHSCHEIN - ERSTE TAUCHERFAHRUNG IM POOL
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundlagen für das Sporttauchen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundkenntnisse und -fertigkeiten zum sicheren Sporttauchen mit und ohne Gerät besitzen.
VORAUSSETZUNGEN:
Mindestalter 12 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern unter 14 und über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.
INHALTE:
Vermittlung der Tauchtheorie in 6 Unterrichtseinheiten, schriftliche Erfolgskontrolle, praktische Übungen mit ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen) und DTG (Drucklufttauchgerät)
SONDERREGELUNGEN:
Alle Übungen zu diesem Brevet müssen im Schwimmbad oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen durchgeführt werden
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