Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die mit anderen Tauchern zumindest derselben Ausbildungsstufe ohne Aufsicht durch einen Tauchausbilder teilnehmen können. Empfohlen wird, an Tauchgängen die  von einem erfahrenen Taucher - wenigstens CMAS *** -, geführt werden, sicher teilzunehmen.

VORAUSSETZUNGEN:

Mindestalter 14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des SUB, nicht älter als 2 Jahre, bei Bewerbern über 40 Jahren nicht älter als 1 Jahr.

Ein HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen

ERFORDERLICHE AUSBILDUNGSSTUFE:

keine

ANZAHL DER PFLICHTTAUCHGÄNGE (TAUCHERFAHRUNG):

keine

INHALTE:

Vermittlung der Tauchtheorie in 6 Unterrichtseinheiten, schriftliche Erfolgskontrolle, praktische Übungen mit ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen) und 5 Tauchgängen mit DTG (Drucklufttauchgerät)

SONDERREGELUNGEN:

Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.

Bei Vorlage des Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne DTG, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Grundtauchschein und Abschluss des CMAS* nicht mehr als 15 Monate liegen.

Bei Vorlage eines Apnoe-Brevets entfallen die äquivalenten Übungen ohne DTG, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-Brevets und Abschluss des CMAS* nicht mehr als 3 Jahre liegen.